Illegale Abfalldeponie
Verbot von illegalen AblagerungenIm Kanton Bern sind immer noch nicht bewilligte Deponien anzutreffen, welche für die bequeme und billige Entsorgung von Abfällen wie Grünabfälle, Bauabfälle usw. missbraucht werden. Aus den abgelagerten Abfällen entsteht belastetes Sickerwasser, das zu diffusen Gewässerverschmutzungen führen kann.
Stellt die Gemeindebehörde auf ihrem Gebiet eine illegale Deponie fest, ist sie rechtlich verpflichtet, die Wiederherstellung des legalen Zustandes zu veranlassen. Unter Mithilfe der Polizei sucht die Behörde nach der Täterschaft.
Die illegale Deponie wird auf Kosten der Verursacher entfernt. Kann die Gemeindebehörde keine Täterschaft ermitteln, ist sie verpflichtet laut kant. Abfallgesetz, Art. 21, die Ablagerungen auf Kosten des Steuerzahlers zu räumen.
Wir bitten die Bewohner von Buchholterberg, den Abfall (Grünabfälle, Bauabfälle, Asche usw.) nicht im nächsten Wald zu entsorgen, die Aufhebung solcher illegalen Deponien kostet den Steuerzahler sehr viel Geld und kann den Finanzhaushalt einer Gemeinde schwer belasten.
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Buchholterberg
Dorf 19
Postfach 18
3615 Heimenschwand
033 453 80 40 Telefon
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