Abfallentsorgung

     

Der Bereich Abfall umfasst einerseits die Entsorgung von Kehricht, andererseits aber auch das Sammeln und Wiederverwerten von verschiedenen Materialien. Gemäss kant. Abfallgesetz hat die Abfallentsorgung nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen:

 

- Verminderung von Abfällen durch Vermeidung und Verwertung
- Umweltgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Abfällen
- Vermeidung einer Gefährdung von Mensch und Umwelt durch
  mit Abfall belastete Standorte


Im Kanton Bern sind die Gemeinden für die Umsetzung dieser Grundsätze verantwortlich. Die Gemeindeversammlung hat dafür ein Abfall-Reglement erlassen. Bis vor wenigen Jahrzehnten wurde der Kehricht in Deponien "begraben", so auch in Buchholterberg. Dies ist heute nicht mehr möglich. Nicht wiederverwertbare Abfälle werden in der Kehrichtverbrennungsanlage Thun (KVA) verbrannt und dadurch in Wärmeenergie und Strom umgewandelt (thermische Verwertung). Die KVA Thun ist eine der modernsten Anlagen dieser Art und hat gegen 200 Millionen Franken gekostet. Eigentümerin und Betreiberin ist die AG für Abfallverwertung (AVAG). Die AVAG erbringt Leistungen im Bereich Entsorgung und Verwertung von Abfällen für 150 Gemeinden, welche zugleich auch Aktionäre sind.

Die Abfallentsorgung steht unter der Aufsicht der Kehrichtregion Rechtes Zulggebiet. Die einzelnen Dienstleistungen können aus der Abfallbroschüre entnommen werden.

Die Finanzierung der Abfallentsorgung erfolgt zu 100 Prozent über Gebühren. Steuergelder dürfen für diesen Zweck nicht verwendet werden.


Links:

Abfallreglement
Kant. Abfallgesetz
AVAG AG
abfall.ch