Abwasser

Wo Wasser gebraucht wird, fällt auch Abwasser an. Bis vor wenigen Jahrzehnten war die Abwasserentsorgung mehrheitlich "Privatsache", dies hatte eine erhebliche Umweltbelastung zur Folge. Erst mit dem Gewässerschutz-Gesetz wurden die Gemeinden zu Beginn der 70er-Jahre verpflichtet, eine flächendeckende Abwasser-Entsorgung zu gewährleisten. Der Bau von Kanalisationsnetzen und Kläranlagen führte zu massiven Investitionskosten, welche aus Subventionen, Steuergeldern und Anschlussgebühren finanziert wurden.


Da nicht jede Gemeinde eine eigene Abwasserreinigungsanlage (ARA) bauen und betreiben kann, wurde der Gemeindeverband ARA Thunersee gegründet. Die ARA Thunersee reinigt das Abwasser für 38 Gemeinden mit über 100'000 Einwohnern. Das Verbandsgebiet umfasst die Agglomeration Thun, das Niedersimmental, das untere Frutigtal sowie das linke und rechte Thunerseeufer. Die ARA Thunersee ist eine der modernsten Anlagen im Kanton Bern. Insbesondere durch fortschrittliche Energietechnik und Innovation können die Kosten für die Anschlussgemeinden auf tiefem Niveau gehalten werden.


Das Kanalisationsnetz auf dem Gemeindegebiet ist hingegen "Gemeindesache". Für die Kontrolle des Kanalnetzes und der technischen Anlagen ist die Ver- u. Entsorgungskommission zuständig.  Die Sammelkanäle befinden sich zum Teil mehrere Meter unter dem Boden und haben einen Durchmesser von bis zu 1.5 Meter. Das Leitungsnetz ist so konstruiert, dass das Abwasser von selbst fliesst. Damit es zu keinen Verstopfungen kommt, ist von Zeit zu Zeit eine Spülung nötig. Der Regen leistet hier gute Dienste und spült das Kanalisationsnetz auf natürliche Weise und völlig kostenlos. Anders als bei Wasserleitungen werden undichte Stellen im Kanalnetz nicht sofort bemerkt. Die Leitungen müssen daher nach einer gewissen Zeit mit Kameras von innen kontrolliert werden.


Die Abwasserentsorgung wird vollständig mit Gebühren finanziert. Steuergelder dürfen nicht verwendet werden. Neben einer einmaligen Anschlussgebühr bei Neu- und Ausbauten, haben die Grundeigentümer eine jährliche Gebühr zu entrichten (siehe Steuern und Gebühren).

Links:
Abwasser-Reglement
Gemeindeverband ARA Thunersee
Gewässerschutz-Gesetz