Buchholterberg

Gemeindeversammlung Mittwoch, 19. Juni 2024, 20.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Heimenschwand

16.05.2024 09:15:14 | gemeindeverwaltung
Traktandenliste:

1.      Jahresrechnung 2023;
         a) Beratung und Genehmigung
         b) Orientierung über den jährlichen Bericht der Datenschutz-Aufsichtsstelle

2.      Organisationsreglement Totalrevision
         Beratung und Genehmigung
        
3.      Strassensanierungen 2019 – 2021
        Kenntnisnahme Kreditabrechnung

4.      Ortsplanungsrevision 2020
         Beratung und Genehmigung
         
         
Die Unterlagen bestehen aus:

         - Baureglement mit Änderungen
         - Zonenplan Gewässerraum
         - Zonenplan Naturgefahren
         - Erläuterungsbericht
         - Mitwirkungsbericht
         - 2. Vorprüfungsbericht des AGR vom 23. Oktober 2024

5.      Reglement zur Übertragung der Aufgaben des Zivilschutzes Totalrevision
        Beratung und Genehmigung

6.      Sanierung Lehrerwohnhaus Badhus
         Genehmigung Verpflichtungskredit

7.      Verschiedenes


Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1, 3 und 6 liegen 10 Tage, die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2, 4 und 5 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) heruntergeladen werden.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Protokoll
Das Protokoll wird vom 3. Juli 2024 bis am 2. August 2024 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.

Der Gemeinderat

URL: https://www.buchholterberg.ch/de/Gemeinde/Information/News/Newsmeldung?filterCategory=23&newsid=1058&printview=1
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