Unterstützung des Freizeitangebotes und der Jugendförderung der Vereine
Die Vereine bilden eine wertvolle Basis für das sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Gemeinde Buchholterberg. Sie tragen wesentlich zu einer guten Lebensqualität, zur Identität der Gemeinde und zum Zusammengehörigkeitsgefühl der Bewohner bei. Dieses Engagement wird durch den Gemeinderat Buchholterberg mit einem Vereinsförderungsbeitrag wertgeschätzt.
Jedem Verein mit Sitz in Buchholterberg wird auf Gesuch hin ein Sockelbeitrag, ein Beitrag für die Aktivmitglieder sowie ein Beitrag für die Jungendförderung ausgerichtet. Gemeinnützige Vereine erhalten einen Sockelbeitrag sowie eine fixe finanzielle Unterstützung. Die genauen Beitragsberechnungen sind in den Richtlinien über die Unterstützung des Freizeitangebotes und der Jugendförderung der Vereine festgehalten.
Die Gesuche für Vereinsbeiträge sind jeweils bis am 31. März bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Postfach 18, 3615 Heimenschwand einzureichen. Dem Gesuch ist das Verzeichnis der Aktivmitglieder ab 18 Jahren sowie ein Verzeichnis der Schüler und jugendlichen Mitglieder bis Vollendung des 17. Lebensjahres beizulegen. Unvollständige oder zu spät eingereichte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
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Buchholterberg
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