Schlichtungsbehörde
Regionale Schlichtungsbehörde Oberland |
Scheibenstrasse 11 B |
3600 Thun |
031 635 58 00 |
Die Aufgaben der heutigen kommunalen Mietämter und Arbeitsgerichte, und damit auch vom Mietamt und Arbeitsgericht Thun, wurden per 01. Januar 2011 vom Kanton übernommen und durch die auf dieses Datum hin neu bereitzustellenden regionalen Schlichtungsbehörden gewährleistet. Dies gilt auch für die weiterhin unentgeltlich angebotene Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und bei der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen.
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Gemeindeverwaltung
Buchholterberg
Dorf 19
Postfach 18
3615 Heimenschwand
033 453 80 40 Telefon
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