Schlichtungsbehörde
Die Aufgaben der heutigen kommunalen Mietämter und Arbeitsgerichte, und damit auch vom Mietamt und Arbeitsgericht Thun, wurden per 01. Januar 2011 vom Kanton übernommen und durch die auf dieses Datum hin neu bereitzustellenden regionalen Schlichtungsbehörden gewährleistet. Dies gilt auch für die weiterhin unentgeltlich angebotene Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und bei der Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen. URL: https://www.buchholterberg.ch/de/Verwaltung/Aemter/Schlichtungsbehoerde?printview=1 |
||||
© 1998-2009 Gemeinde Buchholterberg — Alle Rechte vorbehalten |