Schwellenkorporation
Die Schwellenkorporation ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gemäss Art. 2 Gemeindegesetz. Es gelten somit ähnliche organisatorische Vorschriften wie für eine Einwohnergemeinde. Grundsätzlich ist der Wasserbau eine Gemeindeaufgabe. Im Falle einer Auflösung der Schwellenkorporation müsste folglich die Einwohnergemeinde die Aufgaben übernehmen und finanzieren.
Die Schwellenkorporation wird durch den Vorstand geführt. Daneben finden jährlich Sitzungen statt, an welchen alle schwellenbeitragspflichtigen Personen stimmberechtigt sind.
Die Finanzierung der Wasserbaumassnahmen erfolgt nicht über Steuergelder, sondern über eine sogenannte Schwellentelle. Grundstückbesitzer haben eine jährliche Abgabe zu leisten, welche gestützt auf den amtlichen Wert und "Gefährdungslage" der Grundstücke festgelegt wird. Bund und Kanton unterstützen den Wasserbau mit nahmhaften Subventionszahlungen.
Kontakt
Präsident |
Dummermuth Peter |
Buechmatt 1 |
3615 Heimenschwand |
033 453 05 88 |
Sekretärin |
Straubhaar Christine |
Untere Heimenegg 2 |
3625 Heimenschwand |
033 453 28 82 |
Kassierin |
Küenzi Charlotte |
Linden 304b |
3619 Eriz |
033 453 28 47 |
URL: https://www.buchholterberg.ch/de/Gemeinde/Ver-und-Entsorgung/Wasserbau?printview=1 |