GemeindeversammlungDie Legislative ist das höchste Organ einer Demokratie, also die Stimme des Volkes. In einer Gemeinde kann das Volk entweder an der Urne oder an einer Gemeindeversammlung mitbestimmen. In Buchholterberg erfolgen sämtliche Wahlen (Gemeinderat, Gemeindepräsidium oder Kommissionen) an der Gemeindeversammlung. In der Regel finden pro Jahr zwei Versammlungen statt, und zwar eine im Juni und eine im November bzw. Dezember. Erfordern es die Geschäfte, kann der Gemeinderat weitere Versammlungen einberufen. StimmrechtAn der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Buchholterberg wohnhaft und angemeldet sind. Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Einladung / InformationDie Einladung zur Gemeindeversammlung inkl. Bekanntgabe der Traktanden erfolgt mindestens 30 Tage im Voraus mit Publikation im Thuner Amtsanzeiger. Dazu wird jedem Haushalt in der Gemeinde Buchholterberg rund drei Wochen vor der Versammlung das offizielle Info-Bulletin "Gemeinde-Post" zugestellt. Darin werden die traktandierten Geschäfte eingehend erläutert. Zu einzelnen Geschäften können weitere Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Ablauf der VersammlungDie Gemeindeversammlung wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet. Er führt durch die Versammlung und sorgt für einen ordnungsgemässen Ablauf. Die einzelnen Geschäfte werden durch den Gemeinderat vorgestellt, in der Regel durch den zuständigen Ressortleiter. Grundsätzlich ist es allen Stimmberechtigten erlaubt, sich zu den Geschäften zu äussern und Fragen zu stellen. Der Gemeindepräsident erteilt dazu auf Verlangen das Wort. Abstimmungen erfolgen offen, das heisst mit dem Handzeichen. Die aus der Versammlung gewählten Stimmenzähler ermitteln die Stimmen. Auf Verlangen von mindestens einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten erfolgt eine geheime Abstimmung mittels Stimmzettel. Protokolle GemeindeversammlungDas Protokoll der Gemeindeversammlung liegt jeweils nach der Gemeindeversammlung 30 Tage öffentlich auf. Ebenfalls wird das aktuelle Protokoll auf dieser Homepage aufgeschaltet. RechtsmittelGegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde geführt werden. Wer an der Versammlung Unstimmigkeiten feststellt, hat dies jedoch umgehend dem Versammlungsleiter zu Rügen. Durch das Unterlassen der Rüge verwirkt das Beschwerderecht. URL: https://www.buchholterberg.ch/de/Gemeinde/Politik/Gemeindeversammlung?printview=1 |
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