AllmendgemeindenIn alter Zeit stand das Land der Bevölkerung als Weide (Allmend) zur Verfügung. Jeder Ortsansässige hatte Anteil an der Allmend nach seinen Bedürfnissen. Als die Bevölkerung sich vermehrte genügte die vorhandene Allmend nicht mehr und so mussten rechtliche Bestimmungen über die Benutzung aufgestellt werden. Die Gemeinde Buchholterberg ist in zwei Allmendgemeinden unterteilt. Die obere mit rund 1/3 und die untere mit 2/3 des Gemeindegebiets. Die Grenze zwischen der oberen und der unteren Allmend verläuft nicht in einer mittleren Höhenlinie, sondern längs durch den Buchholterberg. Der höchste Punkt liegt in der untern Allmend. Warum zwei Allmendgemeinden mit eigener Verwaltung existieren ist urkundlich nirgends zu ergründen. Alle Versuche, die beiden Allmendgemeinden zusammenzulegen sind bis heute gescheitert.
Auskunft über die Rechte und Pflichten erhalten interessierte Burger und Burgerinnen bei den Präsidenten:
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