ÖREB-KatasterWer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Ziel ist es, bis 2019 ein schweizweites amtliches Informationssystem zu erstellen.Seit anfangs 2016 können 11 der 18 Themen des ÖREB-Katasters in allen Gemeinden des Kantons Bern eingesehen werden. Für die Einführung der gemeindespezifischen Themen (z.B. Raumplanung, Waldgrenzen, etc.) wurde ein etappiertes Vorgehen gewählt. Seit dem 07.02.2019 ist die Gemeinde Buchholterberg öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet. Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden. Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie in der Publikumsbroschüre sowie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes. - Direktlink zum Viewer des ÖREB-Katasters URL: https://www.buchholterberg.ch/de/Gemeinde/Bauwesen-und-Planung/Leitbild-zur-Ortsplanungsrevision-1?printview=1 |
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