Willkommen in unserer Gemeinde
Z'Visite bim EHC Thun
Aufgrund des grossen Anklangs der Aktion "Z'Visite bim EHC Thun" kommt es zu einer Neuauflage. Am Samstag, 14. Dezember 2024, um 17.15 Uhr sind alle Einwohner aus dem Verwaltungskreis Thun (exkl. Stadt Thun) eingeladen. Weitere Infos zur Anmeldung sind in der Medienmitteilung des EHC Thun ersichtlich.
Medienmitteilung "Z'Visite bim EHC Thun"
Weihnachtsmarkt Klasse 3./4. A
Vom 29. - 30. November findet auf dem Dorfparkplatz ein kleiner Weihnachtsmarkt statt. Die Klasse 3./4. A präsentiert an einem Stand Diverses, was man für ein Geschenk oder die Weihnachtszeit gebrauchen kann. Kommen Sie doch vorbei!
Flyer Weihnachtsmarkt
Energy Future Days
Gemeinsam für künftige Generationen
Die Energy Future Days sowie die Hausbau+Energie Messe vereinen erneut ihre Synergien und bilden in der BERNEXPO vom 14. bis 17. November 2024 die grösste Schweizer Hausbau- und Energieveranstaltung in den Bereichen Bauen, Sanieren, Wohnen und Energie. Der einzigartige Event zieht jährlich über 10'000 private Hauseigentümer:innen, angehende Bauherr:innen, Architekt:innen und Planende an und begeistert das Publikum mit einem umfangreichen Messeprogramm. Die kostenlosen Fachvorträge, Foren und Beratungsmöglichkeiten sind mit über 2'500 Teilnehmenden jährlich ein absoluter Besuchermagnet und bieten dem Publikum ein grosses Plus an wertvollen Informationen und praxisnahen Tipps. Vielfalt und Mehrwerte sind garantiert.
Eines der TOP-Themen an der diesjährigen Messe ist die nachhaltige Energieerzeugung, die nicht mehr wegzudenken ist, wenn es um die Themen Bauen, Sanieren und Wohnen geht. Die Solarenergie ist derzeit in aller Munde und erfreut sich immer grösserer Beliebtheit, doch wirft das Thema rund um die erneuerbaren Energien auch viele Fragen auf. Mit der neuen Plattform «BärnSOLAR 24 – solare Energie am Bau» liefert die Haus-, Bau- und Energieveranstaltung zielgerichtete Antworten und individuelle Lösungen rund um die Energiethematik:
- Energieberatung des Kantons Bern
- Fördergelder und Finanzierungsmöglichkeiten
- Wirtschaftlich und nachhaltig Sanieren
- Mehr Energieeffizienz und Ressourcenschonung
- Heizungsersatz
- Wärmepumpen und Wärmeverbünde
- Optimierung der Gebäudehülle
- Sonnenstrom mit Photovoltaik
- Energiespeicher und Smart-Home-Lösungen
- Energiemanagement
- Elektromobilität als Teil des Gebäudekonzepts
Der zentrale Dorfplatz im Herzen der Messe mit der Kaffee- und Apéro-Bar bildet die Begegnungszone. Besuchende und Ausstellende können sich bei einem offerierten Getränk in entspannter Atmosphäre kennenlernen, austauschen und vernetzen.
Lassen Sie sich inspirieren und profitieren Sie von der geballten Fachkompetenz der Expertinnen und Experten. Machen Sie Ihr Zuhause fit für die Zukunft und entdecken Sie die neuesten Lösungen – alles an einem Ort!
Datum und Öffnungszeiten
14. – 17. November 2024, BERNEXPO
Donnerstag bis Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr
Programm und kostenlose Messetickets (Code «EFD24» verwenden) unter
energie-cluster.ch/events/energy-future-days/
Blog des Gemeindepräsidenten Nr. 6
Ab sofort informiert der Gemeindepräsident 1 - 2 Mal im Monat die Bürgerinnen und Bürger von Buchholterberg in Form von kleinen Blogs über die Geschehnisse im Gemeinderat und in der Gemeinde allgemein.
Video Nr. 6 vom 08.11.2024 - Gemeindeversammlung und Parkplatzsituation Schibistei
Gemeindeversammlung, Traktandum 5; Wahlen
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen lief am 6. November 2024 ab.
Der Gemeinderat veröffentlicht hiermit die eingegangenen Kandidaturen.
Mitglieder des Gemeinderates
- Braunwalder Daniel, Zugmatt 8
- Imboden Yannick, Rohrimoosstrasse 19
Mitglied der Bildungskommission
- Müller Lorenz, Obere Heimenegg 14a
Gestützt auf Art. 56 b Organisationsreglement und fehlenden weiteren Wahlvorschlägen, werden die Kandidierenden sowie die sich zur Wiederwahl stellenden Personen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 als gewählt erklärt. Herzlichen Glückwunsch!
Änderung des Zonenplans (Gartenbau Knecht; Parzelle Nr. 1293) - Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Zonenplanes (Gartenbau Knecht; Parzelle Nr. 1293) zur öffentlichen Auflage.
Die Auflageakten beinhalten:
- Die Änderung des Zonenplanes und Baureglements
- Erläuterungsbericht
- Vorprüfungsbericht des AGR
- Entwurf der Verfügungen zum Ausgleich des Planungsvorteils nach BauG Art. 142ff (mit Beilagen)
Die Akten liegen ab 31. Oktober 2024 bis 2. Dezember 2024 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand öffentlich auf. Die Unterlagen können auch auf www.bucholterberg.ch heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Buchholterberg, Dorf 19, Postfach 18, 3615 Heimenschwand einzureichen.
Gemeinderat Buchholterberg
Fakultatives Referendum - Kreditbeschluss Kontrolle der privaten Hofdüngeranlagen
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2024 einen Kredit von Fr. 110'000.00 für die Kontrolle der privaten Hofdüngeranlagen beschlossen. Die Beitragszusicherung des Kantons erfolgt nach Kreditbeschluss der Gemeinde.
Dieser Beschluss unterliegt daher gemäss Art. 25 Abs. 1 Organisationsreglement dem fakultativen Referendum. Die Stimmberechtigen (mindestens fünf Prozent = zurzeit 61 Stimmberechtigte in Gemeindeangelegenheiten) können unterschriftlich verlangen, dass dieser Kreditbeschluss der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Ein allfälliges Referendum ist bis am 30. November 2024 beim Gemeinderat Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, einzureichen.
Die Unterlagen liegen ab 31. Oktober 2024 während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öffentlich auf oder können unter www.buchholterberg.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 27. November 2024, 20.00 Uhr, Turnhalle Hasenäscht
Traktandenliste:
1. Budget 2025;
Beratung und Genehmigung
2. Finanzplan 2024 – 2029;
Kenntnisnahme
3. Reglement über die Gemeinderatsentschädigung Totalrevision;
Beratung und Genehmigung
4. Abfallreglement Totalrevision;
Beratung und Genehmigung
5. Wahlen;
Gemeindepräsidium
Gemeinderat
Betriebskommission
Bildungskommission
6. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage und die Unterlagen zum Traktandum Nr. 2 liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) heruntergeladen werden.
Die Wahlvorschläge werden spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung im Thuner Amtsanzeiger publiziert und können zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) eingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll wird vom 11. Dezember 2024 bis am 10. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.
Der Gemeinderat
Inkraftsetzung einer Erlassänderung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 14. Oktober 2024 die Änderung des folgenden Erlasses beschlossen hat:
– Feuerwehrreglement - Anhang I
Die Verordnung liegt ab 24. Oktober 2024 bis 23. November 2024 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Sie kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.
Die Änderung tritt mit der Genehmigung auf 1. Januar 2025 in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat
Inkraftsetzung einer Erlassänderung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 14. Oktober 2024 die Änderung des folgenden Erlasses beschlossen hat:
– Personalverordnung
Die Verordnung liegt ab 24. Oktober 2024 bis 23. November 2024 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Sie kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.
Die Änderung tritt mit der Genehmigung auf 1. Januar 2025 in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat
Wohnung zu vermieten ab 1. November 2024, Lehrerwohnhaus Badhus
Die Gemeinde Buchholterberg hat per 1. November 2024 eine Wohnung im Lehrerwohnhaus Badhus zu vermieten. Weitere Informationen finden Sie im Inserat.
Inserat Wohnung Lehrerwohnhaus
Grundriss Wohnung 1. OG
Richtlinien für die Vergabe von Gemeindebeiträgen
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. September 2024 die Richtlinien für die Vergabe von Gemeindebeiträgen überarbeitet sowie den heutigen Bedürfnissen angepasst.
Die Richtlinien treten per 1. Oktober 2024 in Kraft.
Richtlinien für die Vergabe von Gemeindebeiträgen
Der Gemeinderat
Gastgewerbliche Einzelbewilligung elektronisch einreichen
Ab 15.08.2024 kann ein Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung neu elektronisch eingereicht werden. Hierfür wird ein BE-Login benötigt. Ablauf und Informationen zum Verfahren finden sie auf Youtube oder in der Anleitung für Gesuchsteller.
Link Youtube Playlist Regierungsstatthalteramt
Anleitung für Gesuchsteller Einzelbewilligung Gastgewerbe
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Montag | 08.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 16.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 16.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 16.30 Uhr |
Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr | geschlossen |
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Vereinbarung möglich.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Parkplatzbewirtschaftung ab 1. März 2024
Die Parkplatzverordnung ist seit 1. Dezember 2023 in Kraft. Ab 1. März 2024 werden die untenstehenden Parkplätze entsprechend bewirtschaftet:
- Parkplatzzone Bätterich (gebührenpflichtig)
- Parkplatz Dorf, ab sofort mit Parkscheibe (weisse Zone)
- Parkplatz Vita Parcours, ab sofort mit Parkscheibe (weisse Zone)
Das Abstellen von Motorenwagen, Motorräder und Anhänger ist in der weissen Zone während der maximalen Parkdauer kostenlos gestattet.
Auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz Bätterich (Schibistei) darf nur gegen Gebühr parkiert werden. Die Parkuhr wurde installiert. Diese funktioniert mit Bargeld, aber auch eine bargeldlose Bezahlung via Twint und weiterer Apps ist möglich.
Die Kontrolle des gebührenpflichtigen Parkplatzes sowie der weissen Zonen wird an die Firma LDL Security GmbH, Steffisburg, übertragen.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens. Bei Fragen oder für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat
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033 453 80 40 Telefon
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