Willkommen in unserer Gemeinde
Änderung des Zonenplans (Gartenbau Knecht; Parzelle Nr. 1293) - Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung des Zonenplanes (Gartenbau Knecht; Parzelle Nr. 1293) zur öffentlichen Auflage.
Die Auflageakten beinhalten:
- Die Änderung des Zonenplanes und Baureglements
- Erläuterungsbericht
- Vorprüfungsbericht des AGR
- Entwurf der Verfügungen zum Ausgleich des Planungsvorteils nach BauG Art. 142ff (mit Beilagen)
Die Akten liegen ab 31. Oktober 2024 bis 2. Dezember 2024 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand öffentlich auf. Die Unterlagen können auch auf www.bucholterberg.ch heruntergeladen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Buchholterberg, Dorf 19, Postfach 18, 3615 Heimenschwand einzureichen.
Gemeinderat Buchholterberg
Fakultatives Referendum - Kreditbeschluss Kontrolle der privaten Hofdüngeranlagen
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2024 einen Kredit von Fr. 110'000.00 für die Kontrolle der privaten Hofdüngeranlagen beschlossen. Die Beitragszusicherung des Kantons erfolgt nach Kreditbeschluss der Gemeinde.
Dieser Beschluss unterliegt daher gemäss Art. 25 Abs. 1 Organisationsreglement dem fakultativen Referendum. Die Stimmberechtigen (mindestens fünf Prozent = zurzeit 61 Stimmberechtigte in Gemeindeangelegenheiten) können unterschriftlich verlangen, dass dieser Kreditbeschluss der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Ein allfälliges Referendum ist bis am 30. November 2024 beim Gemeinderat Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, einzureichen.
Die Unterlagen liegen ab 31. Oktober 2024 während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung Buchholterberg öffentlich auf oder können unter www.buchholterberg.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat
Gemeindeversammlung
Mittwoch, 27. November 2024, 20.00 Uhr, Turnhalle Hasenäscht
Traktandenliste:
1. Budget 2025;
Beratung und Genehmigung
2. Finanzplan 2024 – 2029;
Kenntnisnahme
3. Reglement über die Gemeinderatsentschädigung Totalrevision;
Beratung und Genehmigung
4. Abfallreglement Totalrevision;
Beratung und Genehmigung
5. Wahlen;
Gemeindepräsidium
Gemeinderat
Betriebskommission
Bildungskommission
6. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1, 3 und 4 liegen 30 Tage und die Unterlagen zum Traktandum Nr. 2 liegen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) heruntergeladen werden.
Die Wahlvorschläge werden spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung im Thuner Amtsanzeiger publiziert und können zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde (www.buchholterberg.ch) eingesehen werden.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokoll
Das Protokoll wird vom 11. Dezember 2024 bis am 10. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt. Gegen die Abfassung kann innerhalb dieser Frist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Stimmrecht
Alle Stimmberechtigten sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit drei Monaten in der Gemeinde Buchholterberg angemeldet ist.
Der Gemeinderat
Inkraftsetzung einer Erlassänderung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 14. Oktober 2024 die Änderung des folgenden Erlasses beschlossen hat:
– Feuerwehrreglement - Anhang I
Die Verordnung liegt ab 24. Oktober 2024 bis 23. November 2024 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Sie kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.
Die Änderung tritt mit der Genehmigung auf 1. Januar 2025 in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat
Inkraftsetzung einer Erlassänderung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat am 14. Oktober 2024 die Änderung des folgenden Erlasses beschlossen hat:
– Personalverordnung
Die Verordnung liegt ab 24. Oktober 2024 bis 23. November 2024 in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Sie kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.
Die Änderung tritt mit der Genehmigung auf 1. Januar 2025 in Kraft. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat
Wohnung zu vermieten ab 1. November 2024, Lehrerwohnhaus Badhus
Die Gemeinde Buchholterberg hat per 1. November 2024 eine Wohnung im Lehrerwohnhaus Badhus zu vermieten. Weitere Informationen finden Sie im Inserat.
Inserat Wohnung Lehrerwohnhaus
Grundriss Wohnung 1. OG
Richtlinien für die Vergabe von Gemeindebeiträgen
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. September 2024 die Richtlinien für die Vergabe von Gemeindebeiträgen überarbeitet sowie den heutigen Bedürfnissen angepasst.
Die Richtlinien treten per 1. Oktober 2024 in Kraft.
Richtlinien für die Vergabe von Gemeindebeiträgen
Der Gemeinderat
Blog des Gemeindepräsidenten Nr. 5
Ab sofort informiert der Gemeindepräsident 1 - 2 Mal im Monat die Bürgerinnen und Bürger von Buchholterberg in Form von kleinen Blogs über die Geschehnisse im Gemeinderat und in der Gemeinde allgemein.
Video Nr. 5 vom 26.09.2024 - Kandidatur Gemeinderat und Information Stand Strassensicherheit
Gastgewerbliche Einzelbewilligung elektronisch einreichen
Ab 15.08.2024 kann ein Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung neu elektronisch eingereicht werden. Hierfür wird ein BE-Login benötigt. Ablauf und Informationen zum Verfahren finden sie auf Youtube oder in der Anleitung für Gesuchsteller.
Link Youtube Playlist Regierungsstatthalteramt
Anleitung für Gesuchsteller Einzelbewilligung Gastgewerbe
Blog des Gemeindepräsidenten Nr. 4
Video Nr. 4 vom 08.08.2024 - Dank und Rückblick zur 1. August-Feier
Blog des Gemeindepräsidenten Nr. 3
Video Nr. 3 vom 19.07.2024 - Überarbeitung der Geschwindigkeiten
Blog des Gemeindepräsidenten Nr. 2
Video Nr. 2 vom 06.07.2024 - 1. August Feier
Blog des Gemeindepräsidenten Nr. 1
Video Nr. 1 vom 28.06.2024 - Situation im Gemeinderat
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Montag | 08.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 16.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 16.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 16.30 Uhr |
Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr | geschlossen |
Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Vereinbarung möglich.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.
Dr Buchhouterbärger 1/2024
dr Buchhouterbärger 1/2024
Demission Gemeinderätin
30. Juni 2024 aus dem Gemeinderat aus.
Der Gemeinderat bedauert die Demission sehr, hat jedoch grosses Verständnis für diesen Schritt.
Wir danken Sandra Bieg bereits heute für ihre geleistete Arbeit und ihren Einsatz zu Gunsten der Gemeinde Buchholterberg.
Der Gemeinderat
Parkplatzbewirtschaftung ab 1. März 2024
Die Parkplatzverordnung ist seit 1. Dezember 2023 in Kraft. Ab 1. März 2024 werden die untenstehenden Parkplätze entsprechend bewirtschaftet:
- Parkplatzzone Bätterich (gebührenpflichtig)
- Parkplatz Dorf, ab sofort mit Parkscheibe (weisse Zone)
- Parkplatz Vita Parcours, ab sofort mit Parkscheibe (weisse Zone)
Das Abstellen von Motorenwagen, Motorräder und Anhänger ist in der weissen Zone während der maximalen Parkdauer kostenlos gestattet.
Auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz Bätterich (Schibistei) darf nur gegen Gebühr parkiert werden. Die Parkuhr wurde installiert. Diese funktioniert mit Bargeld, aber auch eine bargeldlose Bezahlung via Twint und weiterer Apps ist möglich.
Die Kontrolle des gebührenpflichtigen Parkplatzes sowie der weissen Zonen wird an die Firma LDL Security GmbH, Steffisburg, übertragen.
Für Ihr Verständnis danken wir bestens. Bei Fragen oder für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat
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